Lösung von Aufg. 11.5

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Begründen Sie, warum mittels der Sätze Satz VII.6 a und Satz VII.6 b der Satz VII.6 bewiesen wurde.


Der Satz VII.6 ist als Kriterium genau dann..., wenn formuliert. Ein Kriterium besteht aus einer Implikation und der Umkehrung.
Es besteht eine Äquivalenzaussage zwischen VII.6a und VII.6b
Der Satz VII.6a ist die Implikation:

Voraussetzung \rightarrow
hinreichende Bedingung für die Behauptung

Behauptung
notwendige Bedingung für die Voraussetzung


Umkehrung Satz VII.6b:
Behauptung \rightarrow
hinreichende Bedingung für die Vor

Voraussetzung:
notwenige Bedingung für die Behauptung
--Engel82 16:14, 11. Jan. 2011 (UTC)