Lösung von Aufg. 11.5
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Version vom 12. Januar 2011, 23:32 Uhr von Engel82 (Diskussion | Beiträge)
Begründen Sie, warum mittels der Sätze Satz VII.6 a und Satz VII.6 b der Satz VII.6 bewiesen wurde.
Der Satz VII.6 ist als Kriterium genau dann..., wenn formuliert. Ein Kriterium besteht aus einer Implikation und der Umkehrung.
Es besteht eine Äquivalenzaussage zwischen VII.6a und VII.6b
Der Satz VII.6a ist die Implikation:
Voraussetzung
hinreichende Bedingung für die Behauptung
Behauptung
notwendige Bedingung für die Voraussetzung
Umkehrung Satz VII.6b:
Behauptung
hinreichende Bedingung für die Vor
Voraussetzung:
notwenige Bedingung für die Behauptung
--Engel82 16:14, 11. Jan. 2011 (UTC)