Lösung von Aufgabe 4.4 (SoSe 20): Unterschied zwischen den Versionen

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a) Kontraposition: Wenn zwei Geraden g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, sind sie identisch.<br />
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b) Voraussetzung: g und h sind identisch, Behauptung: g und h haben höchstens einen Punkt gemeinsam, Annahme: g und h haben mehr als einen Punkt gemeinsam.<br />
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--[[Benutzer:Kohlhoffj|tgksope]] ([[Benutzer Diskussion:Kohlhoffj|Diskussion]]) 16:00, 19. Jul. 2020 (CEST)
  
  

Version vom 19. Juli 2020, 16:00 Uhr

Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?
b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?


a) Kontraposition: Wenn zwei Geraden g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, sind sie identisch.
b) Voraussetzung: g und h sind identisch, Behauptung: g und h haben höchstens einen Punkt gemeinsam, Annahme: g und h haben mehr als einen Punkt gemeinsam.
--tgksope (Diskussion) 16:00, 19. Jul. 2020 (CEST)