Lösung von Aufgabe 4.4 (SoSe 22): Unterschied zwischen den Versionen

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a) Kontraposition: wenn zwei Geraden g und h identisch sind, dann haben sie mindestens einen Punkt gemeinsam
 
a) Kontraposition: wenn zwei Geraden g und h identisch sind, dann haben sie mindestens einen Punkt gemeinsam
  
 
b) Annahme bei Widerspruch: wenn zwei Geraden g und h identisch sind, dann gibt es höchstens einen Punkt gemeinsam--[[Benutzer:Kwd077|Kwd077]] ([[Benutzer Diskussion:Kwd077|Diskussion]]) 16:15, 10. Mai 2022 (CEST)
 
b) Annahme bei Widerspruch: wenn zwei Geraden g und h identisch sind, dann gibt es höchstens einen Punkt gemeinsam--[[Benutzer:Kwd077|Kwd077]] ([[Benutzer Diskussion:Kwd077|Diskussion]]) 16:15, 10. Mai 2022 (CEST)
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Beachte: Bei einer Kontraposition muss man noch Voraussetzung und Behauptung miteinander vertauschen (A⇒B) ⇔ (¬B⇒¬A). Die Annahme bei einem Widerspruchbeweis ist immer das logische Gegenteil der Behauptung. --[[Benutzer:Matze2000|Matze2000]] ([[Benutzer Diskussion:Matze2000|Diskussion]]) 20:44, 15. Mai 2022 (CEST)

Aktuelle Version vom 15. Mai 2022, 19:44 Uhr

Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?
b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?


a) Kontraposition: wenn zwei Geraden g und h identisch sind, dann haben sie mindestens einen Punkt gemeinsam

b) Annahme bei Widerspruch: wenn zwei Geraden g und h identisch sind, dann gibt es höchstens einen Punkt gemeinsam--Kwd077 (Diskussion) 16:15, 10. Mai 2022 (CEST)


Beachte: Bei einer Kontraposition muss man noch Voraussetzung und Behauptung miteinander vertauschen (A⇒B) ⇔ (¬B⇒¬A). Die Annahme bei einem Widerspruchbeweis ist immer das logische Gegenteil der Behauptung. --Matze2000 (Diskussion) 20:44, 15. Mai 2022 (CEST)