Lösung von Aufgabe 4.4 (SoSe 19)

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Version vom 17. Mai 2019, 15:51 Uhr von Tutorin Laura (Diskussion | Beiträge)

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Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?
b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?

a) Wenn zwei Geraden parallel sind, dann haben sie keinen gemeinsamen Punkt. --Goldxyz (Diskussion) 16:37, 17. Mai 2019 (CEST)

Hast du hier wirklich die Kontraposition gebildet? --Tutorin Laura (Diskussion) 16:51, 17. Mai 2019 (CEST)


b) Wenn zwei Geraden höchstens einen Punkt gemeinsam haben, dann sind die Geraden parallel. --Goldxyz (Diskussion) 16:37, 17. Mai 2019 (CEST)

Hier wird nur nach der Annahme gefragt, d.h. die Behauptung wird verneint. 
Gefordert wird die Verneinung von "höchstens einen Punkt gemeinsam". --Tutorin Laura (Diskussion) 16:51, 17. Mai 2019 (CEST)