Lösung von Aufgabe 4.3 (WS 11/12): Unterschied zwischen den Versionen
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a) Kontraposition: Wenn zwei Geraden g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, dann sind sie identisch.<br /> | a) Kontraposition: Wenn zwei Geraden g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, dann sind sie identisch.<br /> | ||
b) Annahme: Es gibt zwei Geraden g und h, die nicht identisch sind und mehr als einen Punkt gemeinsam haben.--[[Benutzer:Todah raba|Todah raba]] 19:28, 4. Nov. 2011 (CET) | b) Annahme: Es gibt zwei Geraden g und h, die nicht identisch sind und mehr als einen Punkt gemeinsam haben.--[[Benutzer:Todah raba|Todah raba]] 19:28, 4. Nov. 2011 (CET) | ||
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+ | Ich würde eher annehmen, dass sie zwei Punkte gemeinsam haben und das zum Widerspruch führen. --[[Benutzer:Cmhock|Cmhock]] 16:11, 6. Nov. 2011 (CET) |
Version vom 6. November 2011, 16:11 Uhr
Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?
b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?
a) Kontraposition: Wenn zwei Geraden g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, dann sind sie identisch.
b) Annahme: Es gibt zwei Geraden g und h, die nicht identisch sind und mehr als einen Punkt gemeinsam haben.--Todah raba 19:28, 4. Nov. 2011 (CET)
Ich würde eher annehmen, dass sie zwei Punkte gemeinsam haben und das zum Widerspruch führen. --Cmhock 16:11, 6. Nov. 2011 (CET)