Lösung von Aufgabe 2.04 SoSe 2017: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff "Sehne" soll hier definiert werden. Also kann man den Begriff nicht für seine eigene Definition verwenden.
 
Der Begriff "Sehne" soll hier definiert werden. Also kann man den Begriff nicht für seine eigene Definition verwenden.
  
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==Kommentar --[[Benutzer:*m.g.*|*m.g.*]] ([[Benutzer Diskussion:*m.g.*|Diskussion]]) 12:07, 7. Mai 2017 (CEST)==
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Kann man so sagen. Machen Sie sich in jedem Fall, die Struktur einer Konventionaldefinition deutlich.
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{{Definition|1= Wenn <br />
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die Endpunkte <math>A</math> und <math>B</math> der Strecke <math>\overline{AB}</math> auf dem Kreis <math>k</math> liegen, <br />
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dann <br />
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heißt <math>\overline{AB}</math> Sehne von <math>k</math>.}}
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Definierende Eigenschaft: <br />
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:Endpunkte der Strecke liegen auf dem Kreis.
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zu definierender Begriff:<br />
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: Kreissehne<br />
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Grundlegende Struktur der Definition:
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{{Definition|1= Wenn <br />
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''definiernde Eigenschaft'', <br />
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dann <br />
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''zu definierender Begriff''.}}
  
 
<!--- Was hier drunter steht muss stehen bleiben --->
 
<!--- Was hier drunter steht muss stehen bleiben --->

Aktuelle Version vom 7. Mai 2017, 12:09 Uhr

Die folgende Definition ist nicht korrekt. Ändern Sie den Text der Definition so, dass eine korrekte Definition des Begriffs Kreissehne entsteht.

Definition


Wenn eine Strecke \overline{AB} eine Sehne des Kreises k ist, dann gilt A \in k \land B \in k.

Lösung 1

Der Begriff "Sehne" soll hier definiert werden. Also kann man den Begriff nicht für seine eigene Definition verwenden.

Kommentar --*m.g.* (Diskussion) 12:07, 7. Mai 2017 (CEST)

Kann man so sagen. Machen Sie sich in jedem Fall, die Struktur einer Konventionaldefinition deutlich.

Definition


Wenn

die Endpunkte A und B der Strecke \overline{AB} auf dem Kreis k liegen, 

dann

heißt \overline{AB} Sehne von k.

Definierende Eigenschaft:

Endpunkte der Strecke liegen auf dem Kreis.

zu definierender Begriff:

Kreissehne

Grundlegende Struktur der Definition:

Definition


Wenn

definiernde Eigenschaft, 

dann

zu definierender Begriff.