Lösung von Aufgabe 4.4 S (SoSe 12)
Aufgabe 4.4
Beweisen Sie Satz I.6: Eine Ebene und eine nicht in ihr liegende Gerade haben höchstens einen Punkt gemeinsam.
Vor: Ebene E und nicht in ihr liegende Gerade g Beh: E geschnitten g höchstens einen Punkt gemeinsam
Beweis durch Widerspruch Ann: E geschnitten g mindestens zwei Punkte gemeinsam
Beweise: 1) Ebene E und nicht in ihr liegende Geradeng. ( Vor)
2) E geschnitten g = Punkt P und es existiert mindestens ein Punkt Q für den gilt Q ist nicht Element der Ebene. (Beh)
3) Punkte PQ liegen in der Ebene E. ( Ann)
4) PQ bildet Gerade g die in der Ebene E liegt. (3), Axiom I/1, Axiom I/5)
5)Widerspruch zur Vor. (4),3),2)) --Nemo81 15:10, 20. Mai 2012 (CEST)