Lösung von Aufgabe 1.5 (SoSe 12)
Kommentieren Sie den folgenden Definitionsversuch:
Definition: (gleichschenkliges Dreieck)
- Es gibt Dreiecke, die zwei einander kongruente Innenwinkel haben. Diese Dreiecke heißen gleichschenklige Dreiecke.
_____________________________________
Kommentar von --Honeydukes 21:03, 21. Apr. 2012 (CEST):
Meiner Meinung muss man für diese Definition bereits wissen, was ein Dreieck ist. Derjenige weiß auch, dass das gleichschenklige Dreieck eine Art "Sonderform" eines Dreiecks ist. Die Frage ist jetzt nur, ob "Dreieck" ein adäquater Oberbegriff ist, auf dem man sich beziehen kann?
Meiner Meinung nach müssste man definieren, dass wenn ein mit n-Eck mit n=3 das folgende Merkmal besitzt, ein gleichschenkliges Dreieck ist. Merkmal: mindestens zwei Seiten sind gleichlang. (Folglich sind auch die beiden Winkel gleich groß, die den gleich langen Seiten gegenüberliegen (die beiden Winkel am der Basisseite sind gleichgroß -->Basiswinkelsatz).
Eine Notiz am Rande: Ginge aus folgende Definition? (Der Basiswinkelsatz sei bereits zuvor definiert):
Wenn bei einem n-Eck mit n=3 der Basiswinkelsatz zutrifft, handelt es sich um ein gleichschenkliges Dreieck.
_____________________________________
Kommentar von --Oz44oz 22:21, 22. Apr. 2012 (CEST):
Gleichseitige Dreiecke haben doch diese Eigenschaft auch.
_____________________________________
Kommentar von
_____________________________________