Lösung von Aufgabe 2.01 SoSe 2017
Ergänzen Sie die folgende Definition: Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann ist es ...
Lösung 1Ergänzen Sie die folgende Definition: Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann ist es ein gleichschenkliges Dreieck. Lösung 2Ergänzen Sie die folgende Definition: Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann Kommentar --*m.g.* (Diskussion) 18:13, 3. Mai 2017 (CEST) :Warum geht das als Definition nicht durch?
Kommentar --*m.g.* (Diskussion) 11:43, 7. Mai 2017 (CEST)Bemerkungenzu (*)Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann Es gilt: Definition Wenn es eine Geradenspiegelung gibt, die eine Figur auf sich selbst abbildet, dann heißt die Figur achsensymmetrish (Ich verwende bewusst die altertümliche Bezeichnung heißt, damit der Definitionscharakter besonders deutlich wird.) Definition Wenn eine Figur achsensymmetrisch ist, dann heißt die Spiegelachse der Spiegelung, die auf sich selbst abbildet, Symmetrieachse von . (*) soll eine Definition, also eine Festlegung bzw. Namensgebung etc. sein. Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann hat es auch eine Symmetrieachse oder noch deutlicher: (***)Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann existiert Gerade , derart, dass die Spiegelung an das Dreieck auf sich selbst abbildet. den Rest können Sie selbstBegründen Sie nun noch einmal möglichst deutlich, warum (*) keine Definition sein kann |