Lösung von Aufgabe 2.01 SoSe 2017

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Version vom 7. Mai 2017, 10:51 Uhr von *m.g.* (Diskussion | Beiträge)

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Definition


Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann ist es ...


Inhaltsverzeichnis

Lösung 1

Ergänzen Sie die folgende Definition:

Definition


Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann ist es ein gleichschenkliges Dreieck.


Lösung 2

Ergänzen Sie die folgende Definition:

Definition


Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann ist es hat es genau eine Symmetrieachse.


Kommentar --*m.g.* (Diskussion) 18:13, 3. Mai 2017 (CEST) :Warum geht das als Definition nicht durch?


Weil es beweisbar ist?

Kommentar --*m.g.* (Diskussion) 11:43, 7. Mai 2017 (CEST)

Bemerkungen

zu (*)

Definition


Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann ist es hat es genau eine Symmetrieachse.


Es gilt:

Definition


Wenn es eine Geradenspiegelung s gibt, die eine Figur F auf sich selbst abbildet, dann heißt die Figur achsensymmetrish

(Ich verwende bewusst die altertümliche Bezeichnung heißt, damit der Definitionscharakter besonders deutlich wird.)

Definition


Wenn eine Figur F achsensymmetrisch ist, dann heißt die Spiegelachse der Spiegelung, die F auf sich selbst abbildet, Symmetrieachse von F.

(*) soll eine Definition, also eine Festlegung bzw. Namensgebung etc. sein.
Wir entschärfen die Definition (*) ein wenig (genau eine ...) und formulieren ohne den Sinn ansonsten zu ändern deutlicher:

(**)

Definition


Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann hat es auch eine Symmetrieachse

oder noch deutlicher:

(***)

Definition


Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann existiert Gerade g, derart, dass die Spiegelung an g das Dreieck auf sich selbst abbildet.

den Rest können Sie selbst

Begründen Sie nun noch einmal möglichst deutlich, warum (*) keine Definition sein kann