Lösung von Aufgabe 13.2
Satz XII.4: (Innenwinkelsatz für Dreiecke)
- Es sei ein Dreieck mit den Innenwinkeln , und .
Es gilt .
- Es sei ein Dreieck mit den Innenwinkeln , und .
Versuch 1
VSS: Dreieck , mit Innenwinkel , und
Beh:
Nr. | Beweisschritt | Begründung |
---|---|---|
(I) | (Euklidisches Parallelenaxiom) | |
(II) | und sind Stufenwinkel | (I), (Def. Stufenwinkel) |
(III) | und sind Stufenwinkel | (I), (Def. Stufenwinkel) |
(IV) | und sind Scheitelwinkel | (I), (Def. Scheitelwinkel) |
(V) | , | (I), (II), (III), (Stufenwinkelsatz) |
(VI) | (I), (IV), (Scheitelwinkelsatz) | |
(VII) | (Def. Nebenwinkel), (Supplementaxiom) | |
(VIII) | (VII), (V), (VI) |
-> Beh. wahr qed
--Löwenzahn 18:07, 16. Jul. 2010 (UTC)
Kommentar --*m.g.* 07:07, 19. Jul. 2010 (UTC): Ich bin mal ganz pingelig. EP sagt aus, dass es durch einen nicht zu gehörenden Punkt höchstens eine Gerade geben kann, die zu parallel ist. Kann man Schritt (I) wirklich mit EP begründen? Wo kommt EP zum Tragen?
Vorschlag--Heinzvaneugen 08:13, 20. Jul. 2010 (UTC): Über diesen Zusammenhang (die Frage: wozu das EP) haben wir in einer Lerngruppe schon einige Male gesprochen. Ein Vorschlag: das EP braucht man für die EINDEUTIGKEIT von Parallelen - die kann man ohne EP nicht beweisen. Die EXISTENZ von Parallelen kann man allerdings ohne das EP beweisen, das wurde via Umkehrung des Stufenwinkelsatzes bewiesen.
Was hat das mit der Fragestellung zu tun? Wenn man im ersten Schritt behauptet: "es existiert eine Parallele", so kann das mit der Umkehrung des Stufenwinkelsatzes belegt werden. Man müsste sagen: es existiert eine und zwar höchstens eine Parallele und das wird durch die Umkehrung des Stufenwinkelsatzes und das EP bewiesen. Stimmt das so?
Überlegung --Löwenzahn 15:35, 20. Jul. 2010 (UTC): Müsste man dann Schritt (I) mit der Existenz von Parallelen und dem EP begründen? Das EP ist in der Innenwinkelsumme nur wichtig, dass es eben nur eine Parallele gibt... hab ich das so richtig verstanden?