Lösung von Aufgabe 11.4P (SoSe 18): Unterschied zwischen den Versionen

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Schlussfolgerung: Solange der Abstand der beiden Geraden nicht verändert wird (Absolute Lage) können beide Geraden beliebig verschoben werden (relative Lage). --[[Benutzer:Karl-Heinz Uwe|Karl-Heinz Uwe]] ([[Benutzer Diskussion:Karl-Heinz Uwe|Diskussion]]) 13:32, 4. Jul. 2018 (CEST)
 
Schlussfolgerung: Solange der Abstand der beiden Geraden nicht verändert wird (Absolute Lage) können beide Geraden beliebig verschoben werden (relative Lage). --[[Benutzer:Karl-Heinz Uwe|Karl-Heinz Uwe]] ([[Benutzer Diskussion:Karl-Heinz Uwe|Diskussion]]) 13:32, 4. Jul. 2018 (CEST)
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genau so ist es :-)--[[Benutzer:Schnirch|Schnirch]] ([[Benutzer Diskussion:Schnirch|Diskussion]]) 11:42, 6. Jul. 2018 (CEST)

Aktuelle Version vom 6. Juli 2018, 11:42 Uhr

Welche wichtige Erkenntnis ergibt sich aus Satz IX.9 für die absolute und relative Lage der beiden Spiegelgeraden?

Schlussfolgerung: Solange der Abstand der beiden Geraden nicht verändert wird (Absolute Lage) können beide Geraden beliebig verschoben werden (relative Lage). --Karl-Heinz Uwe (Diskussion) 13:32, 4. Jul. 2018 (CEST)

genau so ist es :-)--Schnirch (Diskussion) 11:42, 6. Jul. 2018 (CEST)