Lösung von Aufgabe 11.2P (SoSe 23)
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Beweisen Sie Satz IX.2:
Gegeben seien zwei Spiegelgeraden a und b mit einem gemeinsamen Schnittpunkt S, sowie zwei Punkten und , die von S jeweils verschieden sind. Wir betrachten die Verkettung . Für einen beliebigen Punkt P und seinen Bildpunkt gilt: .