Sätze WS10/11: Unterschied zwischen den Versionen

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:Es sei <math>\ O</math> ein Punkt einer Geraden <math>\ g</math>. <br />Die Teilmengen <math> \ OA^+ \setminus \left\{ O \right\}</math>, <math> \left\{ O \right\}</math> und <math> \ OA^- \setminus \left\{ O \right\}</math> bilden eine Klasseneinteilung der Geraden <math>\ g</math>.
 
:Es sei <math>\ O</math> ein Punkt einer Geraden <math>\ g</math>. <br />Die Teilmengen <math> \ OA^+ \setminus \left\{ O \right\}</math>, <math> \left\{ O \right\}</math> und <math> \ OA^- \setminus \left\{ O \right\}</math> bilden eine Klasseneinteilung der Geraden <math>\ g</math>.
 
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===== Satz III.1: (Existenz und Eindeutigkeit des Mittelpunkte einer Strecke) =====
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::Jede Strecke hat genau einen Mittelpunkt.
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===== Satz IV.1 =====
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:: Wenn <math>\ Q_2</math> ein Punkt der Halbebene <math>\ {gQ_1}^{+}</math> ist, dann gilt <math>\ {gQ_1}^{+} \equiv \ {gQ_2}^{+}</math> und <math>\ {gQ_1}^{-} \equiv \ {gQ_2}^{-}</math>.
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===== Satz IV.2 =====
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::Halbebenen sind konvexe Punktmengen
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===== Satz IV.3 =====
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::Der Durchschnitt zweier konvexer Punktmengen ist konvex.

Version vom 29. November 2010, 21:13 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Sätze

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Satz I.1
Es seien g und h zwei Geraden. Wenn g und h nicht identisch sind, haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
Satz I.2: (Kontraposition von Satz I.1)
Es seien g und h zwei Geraden.
Wenn g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, so sind g und h identisch.
Satz I.3: (Existenz von drei Geraden)
Es existieren mindestens drei paarweise verschiedene Geraden.
Satz I.5:
Zwei voneinander verschiedene Ebenen haben entweder keinen Punkt oder eine Gerade gemeinsam, auf der alle gemeinsamen Punkte beider Ebenen liegen.
Satz I.6:
Eine Ebene und eine nicht in ihr liegende Gerade haben höchstens einen Punkt gemeinsam.
Satz I.7:
Jede Ebene enthält (wenigstens) drei Punkte.


Satz II.1
Aus  \operatorname{Zw} \left( A, B, C \right) folgt  \operatorname{Zw} \left( C, B, A \right) .
Satz II.2:
Aus  \operatorname{Zw} \left( A, B, C \right) folgt  \operatorname{koll} \left( A, B, C \right) .
Satz II.3
Es sei  \operatorname{koll} \left( A, B, C \right) mit \ A, B, C sind paarweise verschieden.
Dann gilt  \operatorname{Zw} \left( A, B, C \right) oder  \operatorname{Zw} \left( A, C, B \right) oder  \operatorname{Zw} \left( B, A, C \right) .
Satz II.4
Es sei \ O ein Punkt einer Geraden \ g.
Die Teilmengen  \ OA^+ \setminus \left\{ O \right\},  \left\{ O \right\} und  \ OA^- \setminus \left\{ O \right\} bilden eine Klasseneinteilung der Geraden \ g.


Satz III.1: (Existenz und Eindeutigkeit des Mittelpunkte einer Strecke)
Jede Strecke hat genau einen Mittelpunkt.


Satz IV.1
Wenn \ Q_2 ein Punkt der Halbebene \ {gQ_1}^{+} ist, dann gilt \ {gQ_1}^{+} \equiv \ {gQ_2}^{+} und \ {gQ_1}^{-} \equiv \ {gQ_2}^{-}.
Satz IV.2
Halbebenen sind konvexe Punktmengen
Satz IV.3
Der Durchschnitt zweier konvexer Punktmengen ist konvex.