Lösung von Aufgabe 2.01 SoSe 2017
Ergänzen Sie die folgende Definition: Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann ist es ...
Lösung 1Ergänzen Sie die folgende Definition: Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann ist es ein gleichschenkliges Dreieck. Lösung 2Ergänzen Sie die folgende Definition: Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann Kommentar --*m.g.* (Diskussion) 18:13, 3. Mai 2017 (CEST) :Warum geht das als Definition nicht durch?
Kommentar --*m.g.* (Diskussion) 11:43, 7. Mai 2017 (CEST)Bemerkungenzu (*)Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann Es gilt: Definition Wenn es eine Geradenspiegelung (Ich verwende bewusst die altertümliche Bezeichnung heißt, damit der Definitionscharakter besonders deutlich wird.) Definition Wenn eine Figur (*) soll eine Definition, also eine Festlegung bzw. Namensgebung etc. sein. Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann hat es auch eine Symmetrieachse oder noch deutlicher: (***)Definition Wenn ein Dreieck zwei gleichlange Seiten hat, dann existiert Gerade den Rest können Sie selbstBegründen Sie nun noch einmal möglichst deutlich, warum (*) keine Definition sein kann |