Lösung von Aufgabe 3.4 (WS 12 13 P): Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn zwei Geraden mindestens einen Punkt gemeinsam haben, dann sind g und h nicht identisch. | Wenn zwei Geraden mindestens einen Punkt gemeinsam haben, dann sind g und h nicht identisch. | ||
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+ | Wo schreibst du denn hier die Annahme auf? Allein das ist gefragt :). Und wenn die Annahme falsch ist, dann muss das schon auch belegt/begründet werden. WICHTIG: Die Annahme ist keine Implikation, d.h. sie beginnt nie mit WENN.--[[Benutzer:Tutorin Anne|Tutorin Anne]] 15:30, 22. Nov. 2012 (CET) | ||
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Version vom 22. November 2012, 15:30 Uhr
Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?
Wenn zwei Geraden mehr als einen Punkt gemeinsam haben, dann sind g und h identisch.--Der Bohrer 11:24, 22. Nov. 2012 (CET)
b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?
Wenn zwei Geraden mindestens einen Punkt gemeinsam haben, dann sind g und h nicht identisch.
-> Diese Annahme ist falsch, womit die Implikation bewiesen ist. --Der Bohrer 11:24, 22. Nov. 2012 (CET)
Wo schreibst du denn hier die Annahme auf? Allein das ist gefragt :). Und wenn die Annahme falsch ist, dann muss das schon auch belegt/begründet werden. WICHTIG: Die Annahme ist keine Implikation, d.h. sie beginnt nie mit WENN.--Tutorin Anne 15:30, 22. Nov. 2012 (CET)