Lösung von Aufgabe 3.4 (WS 12 13 P)

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Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?

Wenn zwei Geraden mehr als einen Punkt gemeinsam haben, dann sind g und h identisch.--Der Bohrer 11:24, 22. Nov. 2012 (CET)


b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?

Wenn zwei Geraden mindestens einen Punkt gemeinsam haben, dann sind g und h nicht identisch. -> Diese Annahme ist falsch, womit die Implikation bewiesen ist. --Der Bohrer 11:24, 22. Nov. 2012 (CET)
Wo schreibst du denn hier die Annahme auf? Allein das ist gefragt :). Und wenn die Annahme falsch ist, dann muss das schon auch belegt/begründet werden. WICHTIG: Die Annahme ist keine Implikation, d.h. sie beginnt nie mit WENN.--Tutorin Anne 15:30, 22. Nov. 2012 (CET)

Annahme: Zwei Geraden g und h, die nicht identisch sind, haben mehr als einen Punkt gemeinsam.--Unicycle 19:06, 25. Nov. 2012 (CET)
Du hast in eine Annahme jetzt noch die Voraussetzung mit genannt. Das muss nicht sein, ist aber auch nicht falsch, wenn man die Voraussetzung nicht davor schon extra aufgeführt hat.--Tutorin Anne 19:32, 27. Nov. 2012 (CET)

Genügt dann als Annahme: g und h haben mehr als einen Punkt gemeinsam ?--Würmli 12:17, 3. Feb. 2013 (CET)
Genau! Das ist völlig richtig und ausreichend.--Tutorin Anne 07:22, 4. Feb. 2013 (CET)