Lösung von Aufgabe 4.4 (SoSe 21): Unterschied zwischen den Versionen

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Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.<br />
 
Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.<br />
 
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?<br />
 
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?<br />
b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?<br />
 
  
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Wenn zwei Geraden nicht höchstens einen Punkt gemeinsam haben, dann sind sie identisch --[[Benutzer:Hippoo|Hippoo]] ([[Benutzer Diskussion:Hippoo|Diskussion]]) 22:00, 6. Mai 2021 (CEST)
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b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?<br />
  
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Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie mindestens zwei Punkte gemeinsam --[[Benutzer:Hippoo|Hippoo]] ([[Benutzer Diskussion:Hippoo|Diskussion]]) 22:00, 6. Mai 2021 (CEST)
  
  

Version vom 6. Mai 2021, 21:00 Uhr

Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?

Wenn zwei Geraden nicht höchstens einen Punkt gemeinsam haben, dann sind sie identisch --Hippoo (Diskussion) 22:00, 6. Mai 2021 (CEST)


b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?

Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie mindestens zwei Punkte gemeinsam --Hippoo (Diskussion) 22:00, 6. Mai 2021 (CEST)