Lösung von Aufgabe 5.3 (SoSe11): Unterschied zwischen den Versionen

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b) Annahme: Es gibt Geraden, die nicht identisch sind und dennoch mehr als einen gemeinsamen Punkt haben. <br />
 
b) Annahme: Es gibt Geraden, die nicht identisch sind und dennoch mehr als einen gemeinsamen Punkt haben. <br />
 
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<br />a) Wenn zwei Geraden g und h identisch sind, dann haben sie mindestens einen Punkt gemeinsam.<br />
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b) Es gibt zwei Geraden, die nicht identisch sind und mehr als einen Punkt gemeinsam haben. --[[Benutzer:Flo 21|Flo 21]] 14:42, 5. Mai 2011 (CEST)
 
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Version vom 5. Mai 2011, 13:42 Uhr

Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?
b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?

Antwort:
a) Wenn zwei Geraden höchstens einen gemeinsamen Punkt haben, sind sie nicht identisch.
b) Annahme: Es gibt Geraden, die nicht identisch sind und dennoch mehr als einen gemeinsamen Punkt haben.
--Bubble 13:46, 5. Mai 2011 (CEST)


a) Wenn zwei Geraden g und h identisch sind, dann haben sie mindestens einen Punkt gemeinsam.
b) Es gibt zwei Geraden, die nicht identisch sind und mehr als einen Punkt gemeinsam haben. --Flo 21 14:42, 5. Mai 2011 (CEST)