Lösung Aufgabe 5.10 SoSe 2017: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Vorrausetzung: Nkomplanar(A,B,C,D)<br> | ||
+ | Behauptung: Nkoll(A,B,C)<br> | ||
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+ | Kontraposition o.b.d.A. : Wenn koll(A,B,C) gilt, dann gilt komp(A,B,C,D)<br> | ||
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+ | 1. koll(A,B,C) bedeutet es gibt eine gerade AC mit dem sich auf der geraden befindlichen Punkt B <br> | ||
+ | 2. Nun folgt aus Axiom 1.4 das 3 nkoll(A,C,D) eine Ebene E bildet. (hierbei muss nkoll(A,C,D) vorrausgesetzt sein denn sollte D kollinear mit A und C sein so ergibt sich keine Ebene)<br> | ||
+ | 3. somit komp(A,C,D) (trivial)<br> | ||
+ | 4. Da sich die Gerade AC auf der Ebene befindet muss sich auch B auf der Eben befinden.<br> | ||
+ | 5. daraus folgt Kompl(A,B,C,D)<br> | ||
=Lösung 3= | =Lösung 3= |
Aktuelle Version vom 1. Juni 2017, 20:26 Uhr
Aufgabe 5.10 SoSe 2017Es seien vier paarweise verschiedene Punkte. Lösung 1Wenn nKomp (A,B,C,D), dann müssen die Punkte A,B,C eine Ebene E bilden und somit nkoll (A,B,C), da ansonsten, wenn koll (A,B,C) aus der folgenden Geraden g mit den Punkten A,B,C sich eine Ebene H mit dem Punkt D und der Geraden g bildet, was wiederum dazu führen würde, dass Komp (A,B,C,D). Lösung 2Vorrausetzung: Nkomplanar(A,B,C,D) Kontraposition o.b.d.A. : Wenn koll(A,B,C) gilt, dann gilt komp(A,B,C,D) 1. koll(A,B,C) bedeutet es gibt eine gerade AC mit dem sich auf der geraden befindlichen Punkt B Lösung 3 |