Lösung von Aufg. 7.3 (SoSe 11)
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Version vom 20. Juni 2011, 13:52 Uhr von *m.g.* (Diskussion | Beiträge)
Die Eigenschaft der Komplanarität ist das räumliche Analogon zur Kollinearität in der Ebene. Formulieren Sie eine Definition der Relation „komplanar“.
Definition komplanar:
Eine Menge von Punkten heißt komplanar genau dann, wenn eine Ebene E exisitert mit
--Peterpummel 12:22, 23. Mai 2011 (CEST)
Eine Menge von Punkten heißt komplanar, wenn es eine Ebene gibt, die alle Punkte der Menge enthält. Schreibweise: komp(A,B,C,...)
nkomp(A,B,C,...) für nicht komplanar
--LilPonsho 19:09, 7. Jun. 2011 (CEST)
Die Definition von Peterpummel ist korrekt.
Man kann sie auch wie folgt formulieren:
Definition: (komplanar)
- Eine Menge von Punkten heißt komplanar, wenn es eine Ebene gibt, die alle Punkte dieser menge enthält.
--*m.g.* 13:52, 20. Jun. 2011 (CEST)