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Version vom 10. Februar 2014, 08:17 Uhr von EarlHickey (Diskussion | Beiträge)
Beweisen Sie Satz IX.9:
Gegeben seien zwei zueinander parallele Spiegelgeraden a und b. Wir betrachten die Verkettung . Jeder Punkt P hat dabei zu seinem Bildpunkt einen Abstand der doppelt so groß ist wie der Abstand der beiden Spiegelgeraden.
- (1) bildet auf ab und
- (2) bildet auf ab.
- (3) Der Abstand von zur Spiegelgeraden ist gleich dem Abstand von zu . | (1); Eig. der Geradenspiegelung;
- (4) Der Abstand von zu ist gleich dem Abstand von zu . | (2); Eig. der Geradenspiegelung;
- (5) Der Abstand von zu ist somit gleich dem Abstand von zu dem Abstand von zu . | (3); (4);
- (6) Das ist Gleich der Summe der Abstände von zur Spiegelgeraden dem Abstand von zu |(3); (4); (5);
- --EarlHickey (Diskussion) 08:17, 10. Feb. 2014 (CET)
- (1) bildet auf ab und