Lösung von Aufgabe 12.3P (WS 13/14)
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Beweisen Sie Satz IX.9:
Gegeben seien zwei zueinander parallele Spiegelgeraden a und b. Wir betrachten die Verkettung . Jeder Punkt P hat dabei zu seinem Bildpunkt
einen Abstand der doppelt so groß ist wie der Abstand der beiden Spiegelgeraden.
- (1)
bildet
auf
ab und
- (2)
bildet
auf
ab.
- (3) Der Abstand von
zur Spiegelgeraden
ist gleich dem Abstand von
zu
. | (1); Eig. der Geradenspiegelung;
- (4) Der Abstand von
zu
ist gleich dem Abstand von
zu
. | (2); Eig. der Geradenspiegelung;
- (5) Der Abstand von
zu
ist somit gleich dem Abstand von
zu
dem Abstand von
zu
. | (3); (4);
- (6) Das ist Gleich der Summe der Abstände von
zur Spiegelgeraden
dem Abstand von
zu
|(3); (4); (5);
- --EarlHickey (Diskussion) 08:17, 10. Feb. 2014 (CET)
- (1)
Ich kann den Beweis nachvollziehen. Allerdings scheint mir hier noch ein Schritt zu fehlen. Was ist denn die Behauptung, die im obrigen Satz steckt? Was muss am Ende genau gezeigt werden? Zu einem korrekten Beweis gehört generell eine Voraussetzung und eine Behauptung zu Beginn, auch wenn dies meist im Satz offensichtlich steht.--Tutorin Anne (Diskussion) 13:40, 10. Feb. 2014 (CET)