Lösung von Aufg. 11.5
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Version vom 11. Januar 2011, 18:14 Uhr von Engel82 (Diskussion | Beiträge)
Begründen Sie, warum mittels der Sätze Satz VII.6 a und Satz VII.6 b der Satz VII.6 bewiesen wurde.
Der Satz VII.6 ist als Kriterium genau dann..., wenn formuliert. Ein Kriterium besteht aus einer notwendigen und hinreichende Bedingung.
Es besteht eine Äquivalenz zwischen VII.6a und VII.6b, da es sich um einen Satz und seiner Umkehrung handelt.
Wir nehmen an, dass VII.6a die Implikation ist:
Voraussetzung
hinreichende Bedingung für die Behauptung
Behauptung
notwendige Bedingung für die Voraussetzung
Umkehrung:
Behauptung
hinreichende Bedingung für die Vor
Voraussetzung:
notwenige Bedingung für die Behauptung
--Engel82 16:14, 11. Jan. 2011 (UTC)