Lösung von Aufg. 11.6
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Version vom 11. Januar 2011, 18:20 Uhr von Engel82 (Diskussion | Beiträge)
Erläutern Sie, wie und warum sich aus den Satz VII.6 eine neue Möglichkeit, der Definition des Begriffs der Mittelsenkrechte ergibt.
Es ergibt sich das Mittelsenkrechtenkriterium.
Das Mittelsenkrechtenkriterium ist eine Äquivalenz, da die beschriebenen Bedingungen "Mittelsenkrechte" zu sein zugleich notwendig und hinreichend sind Definitionstauglich--Engel82 16:20, 11. Jan. 2011 (UTC)