Lösung von Aufgabe 3.4 (WS 12 13 P): Unterschied zwischen den Versionen

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Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.<br />
 
Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.<br />
 
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?<br />
 
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?<br />
b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?<br />
 
  
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Wenn zwei Geraden mehr als einen Punkt gemeinsam haben, dann sind g und h identisch.--[[Benutzer:Der Bohrer|Der Bohrer]] 11:24, 22. Nov. 2012 (CET)
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Wenn zwei Geraden mindestens einen Punkt gemeinsam haben, dann sind g und h nicht identisch.
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-> Diese Annahme ist falsch, womit die Implikation bewiesen ist. --[[Benutzer:Der Bohrer|Der Bohrer]] 11:24, 22. Nov. 2012 (CET)
  
  
 
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Version vom 22. November 2012, 12:24 Uhr

Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?

Wenn zwei Geraden mehr als einen Punkt gemeinsam haben, dann sind g und h identisch.--Der Bohrer 11:24, 22. Nov. 2012 (CET)


b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?

Wenn zwei Geraden mindestens einen Punkt gemeinsam haben, dann sind g und h nicht identisch. -> Diese Annahme ist falsch, womit die Implikation bewiesen ist. --Der Bohrer 11:24, 22. Nov. 2012 (CET)