Lösung von Aufgabe 3.4 (WS 13 14 P): Unterschied zwischen den Versionen

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Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.<br />
 
Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.<br />
 
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?<br />
 
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?<br />
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Es seien g und h zwei Geraden.
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Wenn g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, so sind g und h identisch.--[[Benutzer:EarlHickey|EarlHickey]] ([[Benutzer Diskussion:EarlHickey|Diskussion]]) 21:23, 5. Jan. 2014 (CET)<br />
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b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?<br />
 
b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?<br />
  

Version vom 5. Januar 2014, 22:23 Uhr

Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?
Es seien g und h zwei Geraden. Wenn g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, so sind g und h identisch.--EarlHickey (Diskussion) 21:23, 5. Jan. 2014 (CET)

b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?