Übung Aufgaben 11 (WS 14/15)
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Aufgabe 11.1
Beweisen Sie Satz IX.2:
Gegeben seien zwei Spiegelgeraden a und b mit einem gemeinsamen Schnittpunkt S, sowie zwei Punkten und , die von S jeweils verschieden sind. Wir betrachten die Verkettung . Für einen beliebigen Punkt P und seinen Bildpunkt gilt: .
Lösung von Aufgabe 11.1P (WS_14/15)
Aufgabe 11.2
Welche wichtige Erkenntnis ergibt sich aus Satz IX.2 für die absolute und relative Lage der beiden Spiegelgeraden? Nutzen Sie diese Erkenntnis für die Lösung der folgenden beiden Aufgaben.
Lösung von Aufgabe 11.2P (WS_14/15)
Aufgabe 11.3
Beweisen Sie Satz IX.4:
Bei einer Punktspiegelung werden Geraden stets auf parallele Bildgeraden abgebildet.
Lösung von Aufgabe 11.3P (WS_14/15)
Aufgabe 11.4
Gegeben sei ein Dreieck und die Geraden a, b, c und d mit: und entsprechend der Skizze.
- Durch welche Abbildung kann die Verkettung der vier Geradenspiegelungen ersetzt werden (Begründen Sie Ihre Entscheidung)?
- Zeichnen Sie die Achsen der Ersatzabbildung in die Skizze oben ein. Hinweis: Sie dürfen das Gitter im Hintergrund als Orientierung nutzen.
- Konstruieren Sie oben in der Skizze das Bild des Dreiecks , das nach der Verkettung entsteht, mit Hilfe der Ersatzabbildung.