Lösung von Aufg. 12.4 SS11

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Beweisen Sie Satz VII.6 b

Wenn ein Punkt \ P zur Mittelsenkrechten der Strecke \overline{AB} gehört, dann hat er zu den Punkten \ A und \ B ein und denselben Abstand.


\ Beweis:

 \ Voraussetzung :\ m \ ist \ Mittelsenkrechte \ von \ \overline{AB} \  und \ P \in m
 \ Behauptung: \ \overline{PA} \equiv \overline{BP}

 \ Es \ gilt \ : \

\overline{PM} \equiv \overline{PM} \ und \ \angle PMA \equiv \angle PBM \ und \ \overline{AM} \equiv \overline{BM} \ nach \ Voraussetzung
\Rightarrow \ Kongruenz \ von \ \overline{APM} \ und \  \overline{PMB}\Rightarrow \overline{AP} \equiv \overline{BP} --Peterpummel 18:06, 3. Jul. 2011 (CEST)


Muss das auch für P = M gezeigt werden? Oder ist das einfach trivial, weil P dann Mittelpunkt ist und logischerweise zu A und B denselben Abstand hat?--mm_l 10:45, 15. Jul. 2011 (CEST)

Ja, trotz das der Beweis für P=M trivial ist, muss man diesen Fall getrennt aufführen, denn es enstechen ja keine Dreicke!
Das heißt, für ein korrekten Beweis muss man hier in zwei Fälle unterscheiden. (vgl. Aufgabe 12.3)--Tutorin Anne 10:37, 17. Jul. 2011 (CEST)