Lösung von Aufgabe 3.4 (SoSe 14)

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Wir gehen von folgender Implikation aus: Wenn zwei Geraden g und h nicht identisch sind, dann haben sie höchstens einen Punkt gemeinsam.
a) Wie lautet die Kontraposition dieser Implikation?

Wenn zwei Geraden g und h mehr als einen Punkt gemeinsam haben, dann sind sie identisch. --MarieSo (Diskussion) 18:30, 12. Mai 2014 (CEST)

b) Wie lautet die Annahme, wenn Sie diese Implikation durch einen Widerspruch beweisen möchten?

Annahme: g und h haben mehrere Punkte gemeinsam (und sind nicht identisch)--MarieSo (Diskussion) 18:30, 12. Mai 2014 (CEST)

Meiner Meinung nach ist Maries Lösung richtig.--Früchtchen:) (Diskussion) 09:23, 15. Mai 2014 (CEST)

Ich stimme auch zu. Allerdings habe mich die ganze Zeit gefragt, wie man das formal aufschreiben könnte.Hier mein Versuch:

Voraussetzung: g‡h
Behauptung: E S| S€ g ʌ S€ h
Annahme: A S| S€ g ʌ S€ h
Kurze Erklärung dazu, konnte die Zeichen für "es gibt" und "für alle" nicht finden.Deswegen habe E und A genommen. --Picksel (Diskussion) 18:58, 18. Mai 2014 (CEST)
Das ist nicht die richtige Behauptung. Es exisitert ein S, dass Element von g und h ist, schließt nicht aus, dass nicht auch zwei Punkte exisiteren. Damit hast du das höchstens nicht benannt. Auch die Annahme kannst du so nicht formulieren. Hier kannst du nicht für alle verwenden, sondern musst von zwei verschiedenen gemeinsamen Punkten sprechen.--Tutorin Anne (Diskussion) 19:01, 20. Mai 2014 (CEST)