Lösung von Aufgabe 12.3P (WS 13/14)
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Beweisen Sie Satz IX.9:
Gegeben seien zwei zueinander parallele Spiegelgeraden a und b. Wir betrachten die Verkettung . Jeder Punkt P hat dabei zu seinem Bildpunkt einen Abstand der doppelt so groß ist wie der Abstand der beiden Spiegelgeraden.
- (1) bildet auf ab und
- (2) bildet auf ab.
- (3) Der Abstand von zur Spiegelgeraden ist gleich dem Abstand von zu . | (1); Eig. der Geradenspiegelung;
- (4) Der Abstand von zu ist gleich dem Abstand von zu . | (2); Eig. der Geradenspiegelung;
- (5) Der Abstand von zu ist somit gleich dem Abstand von zu dem Abstand von zu . | (3); (4);
- (6) Das ist Gleich der Summe der Abstände von zur Spiegelgeraden dem Abstand von zu |(3); (4); (5);
- --EarlHickey (Diskussion) 08:17, 10. Feb. 2014 (CET)
- (1) bildet auf ab und
Ich kann den Beweis nachvollziehen. Allerdings scheint mir hier noch ein Schritt zu fehlen. Was ist denn die Behauptung, die im obrigen Satz steckt? Was muss am Ende genau gezeigt werden? Zu einem korrekten Beweis gehört generell eine Voraussetzung und eine Behauptung zu Beginn, auch wenn dies meist im Satz offensichtlich steht.--Tutorin Anne (Diskussion) 13:40, 10. Feb. 2014 (CET)